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Sunday, May 31, 2009

„Verein ehemaliger Heimkinder e. V.“ – Der Vereinsvorstand und das Vereinskabinet sind jetzt ( seit dem 30.05.2009 ) wie folgt besetzt.

Verein ehemaliger Heimkinder e. V.“ – Der Vereinsvorstand und das Vereinskabinet sind jetzt ( seit dem 30.05.2009 ) wie folgt besetzt.

[ Vorstand – Neuer Vorstand ! – Neuer Vereinsvorstand ! ]

1. Vorsitzende: Frau Monika Tschapek-Güntner

2. Vorsitzender: Herr Heinz-Jürgen Overfeld

Kassier: Herr Horst Otto

Schriftführerin: Frau Heidi Dettinger

1. Beisitzerin: Frau Brigitte Diederich

2. Beisitzer: Dirk Friedrich

Für alle weiteren Details – einschließlich der jeweiligen Kontaktdetails für jede Person – siehe www.veh-ev.org/index.html ( bitte dort ein bißchen runter scrollen ! ).

Wir gratulieren zur Wahl, bzw. Bestätigung und wünschen uns von dem neuen Wind besonders ergebnisreiche Erfolge !

Die Schirmherrin des »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« Grünen-Politikerin Dr. Antje Vollmer, den sie eine »Kleine Wahrheitskommission« benannt hat, und der von der »Großen Koalition« ( bestehend aus CDU und SPD ) als eine Art deutsches »Board of Inquiry« eingerichtet wurde, das jetzt die damaligen Missstände in der Heimerziehung ‚aufarbeiten‘ soll, sowie auch die Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, MdB ( SPD ), die als zuständige Ministerin die Kontrolfunktion über dieses »Gremien« inne hält, sind auch sofort von diesen demokratischen Neuwahlen ( auf der Mitgliederversammlung am Pfingstwochenende in Mainz: 30.05.2009 ) MEHRFACH, auch von mir aus Australien per Email, unterrichtet worden, damit auch sie sich bis zur nächsten Anhörung am »Runden Tisch« in Berlin, die für den 15. und 16. Juni 2009 festgelegt ist, darauf einrichten können und ihre Verfahrensprozedur den geänderten Gegebenheiten und Umständen anpassen können.
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My own current signature: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne qualifizierten juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

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Die Rechte der „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ der nachkriegsdeutschen Heimerziehung ( Westdeutschland )

Die Rechte der „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ der nachkriegsdeutschen Heimerziehung ( Westdeutschland ) – „Misshandlung Schutzbefohlener“ / „Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ / „multipel schwere Körperverletzung“

Niemand mehr würde versuchen zu leugnen, daß irische Heimkinderopfer von institutionellen Misshandlungen „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ waren und sind.

Gleichfalls kann niemand guten Gewissens leugnen, daß deutsche Heimkinderopfer von institutionellen Misshandlungen ebenso „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ waren und sind, und daß es noch viel mehr solcher damaligen Opfer in Deutschland gibt als in Irland festgestellt wurden.

In Irland haben diese „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ Rechte, die ihnen niemand absprechen kann.

In Deutschland haben diese „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ ebenso Rechte, die ihnen niemand absprechen kann. Und doch versucht man in Deutschland diesen „Kriminalitätsopfern“ „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ ihre Rechte abzusprechen – und die Täter und Täterorganisation und ihre Juristen wirken in dieser „Rechtsbeugung“ aktiv mit.

In Irland wurde diesbetreffend vom Irischen Parlament eine „Untersuchungskommission“ mit transparenten Verfahrensrichtlienen eingerichtet, die Anhörungen waren weitestgehend öffentlich, Opfer hatten juristischen Beistand ihrer eigenen Wahl bei ihrer Seite wärend der Anhörungen und uneditierte Protokolle der Verhandlungen standen immer und durchgehend sofort zur Verfügung.

In Deutschland wurde diesbetreffend einstimmig vom Deutschen Bundestag ein »Runder Tisch« empfohlen. Die Bundesregierung, d.h. die »Große Koalition« ( bestehend aus CDU und SPD ) richtete daraufhin eine geschlossene der Öffentlichkeit unzugängliche, beschränkte »Kleine Warheitskommission« ein – die sie »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« nennt, in der bei Anhörungen die „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ keinen juristischen Beistand bei ihrer Seite haben dürfen, wo Anhörungen hinter verschlossenen Türen stattfinden, die Teilnehmer zum Schweigen verpflichtet sind ( d.h. auch zum Schweigen gegenüber ihren eigenen und gegenüber Vereins- und Opferanwälten verpflichtet sind ! ) und Protokolle geheim gehalten werden.

War das was der Deutsche Bundestag sich gewünscht hatte, als er am 4. Dezember 2008 seine Empfehlungen aussprach ? – War das was der Petitionsausschuss vorausgesehen hatte ?

Vergleiche mit diesenZuständen“ ( sprich „diesem Skandal“ and „dieser Scharade“ ) am »Runder Tisch Heimerziehung« / »Kleine Wahrheitskommission« / »Board of Inquiry« in Deutschland die Empfehlungen und den Eigenlob der jetzigen Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, MdB ( SPD ), in einer Rede ihrerseits, vom 20.03.2008, zum »Tag des Kriminalitätsopfers am 22. März 2008«, die bei Schattenblick @
http://www.schattenblick.de/infopool/recht/fakten/rfstr330.html wiedergeben ist und sich, u.a., „Rechte der Kriminalitätsopfer“ betitelt.

Warum setzt sich die dafür zuständige momentan noch Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, MdB ( SPD ), eigentlich nicht für die Rechte der „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ der nachkriegsdeutschen Heimerziehung ein und gibt diesbetreffende notwendige Anweisungen für transparentes, demokratisches, juristisch korrektes und international akzeptables Handeln in diesen Angelegenheiten ?

Oder setzt ihr Handeln für die Opfer nur und erst dann ein wenn Täter und Täterorganisation hunderprozentig identifiziert, strafrechtlich belangt und verurteilt worden sind ?

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Saturday, May 30, 2009

Stellungnahme des Verein ehemaliger Heimkinder e.V. zu dem Untersuchungsbericht über Kindesmißhandlungen in Irland

[ Europa, Freitag, 29. Mai 2009 ]

Am vergangenen Mittwoch [ Europa, 27. Mai 2009 ] hat die irische Kommission zur Untersuchung von Kindesmißbrauch in katholischen Schulen unter Vorsitz von Sean Ryan seinen 2500-seitigen Untersuchungsbericht veröffentlicht.

Die irische Untersuchungskommission berichtet von willkürlichen und exzessiven Bestrafungen, einem Klima der Angst und fehlender staatlicher Aufsicht.

Hierin erkennt die amtierende Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder Monika Tschapek-Güntner Parallelen zu den Geschehnissen in deutschen Heimen in der Nachkriegszeit, die derzeitig von dem Runden Tisch Heimerziehung unter Vorsitz von der Bundestagsvizepräsidentin a.D. Antje Vollmer untersucht werden: „Die Feststellungen der irischen Untersuchungskommission entsprechen dem Wesen nach dem, was uns am Runden Tisch und in unserer täglichen Arbeit von Betroffenen berichtet wurde. Auch in deutschen Heimen waren systematische Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Gewalt bis hin zum sexuellen Missbrauch an der Tagesordnung.“

Unverständnis äussert Tschapek-Güntner insoweit gegenüber dem zögerlichen Verhalten, welches Staat und Kirche bei der Bewältigung der Folgen an den Tag legen: „Eine ergebnisoffene Arbeit des Runden Tisches, wie von Frau Dr. Vollmer in der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches angekündigt ist fehl am Platze. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom 04.12.08 das Unrecht nicht nur erkannt, sondern auch anerkannt. Der Runde Tisch sollte sich daher verstärkt mit der Bewältigung des Unrechts befassen und weniger mit bereits seit langem bekannten Fakten“, so Tschapek-Güntner.

An dieser Kritik ändert auch die jüngste Äusserung des Diakonie-Präsidenten Klaus-Dieter Kottnik nichts, wonach man am Runden Tisch Ende Juni [ 2009 ] erste Vorschläge für eine Wiedergutmachung präsentieren wolle. „Schon 2006 haben die Kirchen angekündigt, mit uns in einen Dialog über die Folgen der Heimerziehung einzutreten. Direkte Verhandlungen hat es nie gegeben. Wir begegnen der Äusserung von Kottnik [ vom 15.05.2009 ( Europa ) ] daher mit gehöriger Skepsis. Was soll man auch von einem ausschließlich öffentlich kommunizierten Angebot halten, wenn die Vertreter der Diakonie gleichzeitig Verhandlungen am Runden Tisch mit den Rechtsvertretern der Opfer ablehnen“ gibt Rechtsanwalt Gerrit Wilmans zu Bedenken, der den Verein ehemaliger Heimkinder vertritt. Dem schliesst sich Tschapek-Güntner an: „Der erste Schritt, den wir von Staat und Kirche erwarten, ist, dass man wie in Irland oder Kanada mit uns auf Augenhöhe verhandelt und nicht erneut versucht, uns fertige Konzepte aufzunötigen.“

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Frau Monika Tschapek-Güntner ( Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ), Sandwelle 10, 59494 Soest, Tel: 02921 13608; Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, Sierichstr. 32, 22301 Hamburg, Tel: 040 65055179

QUELLE:
http://www.veh-ev.org/2.html und http://pressemitteilung.ws/user/23579
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Friday, May 29, 2009

Wer ist qualifiziert ehemaligen Heimkindern am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin zur Seite zu stehen ?

Vertraute, Betroffene, Mitstreiter, Unterstützer, Interessierte ... und Kontrahenten und Dilettanten.

Wer ist qualifiziert ehemaligen Heimkindern am »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« in Berlin zur Seite zu stehen ?

Was Rechtsfragen, Entschädigungsfragen, Menschenrechtsfragen und Völkerrechtsfragen betrifft, welche juristischen Qualifikationen besitzen

Grünen-Politikerin und evangelische Theologin Dr. Antje Vollmer ?
„Ehemaliges Heimkind“ Kinder-Psychologe Dr. Hans-Siegfried Wiegand ?
„Ehemaliges Heimkind“ Frau Sonja Djurovic ?
„Ehemaliges Heimkind“ Frau Eleonore Fleth ?
( Erster Vorsitzende aller Wohlfahrtsverbände-Vereinigungen ) Herr Norbert Struck – AGJ ?
Herr Holger Wendelin, Diplom Pädagoge ( „Auslandsmaßnahmen“ / „Deportation“ für heutige deutsche „Problem-Kinder“ ) – AGJ ?
Frau Katharina Loerbroks, Diplom Sozialpädagogin ( Diakonie ) – AGJ ?
Frau Jana Tluste, Sachbearbeiterin – AGJ ?
Herr Anwalt Prof. Dr. Peter Schruth, Sozialarbeiter, Jurist und Vorsitzender eines Berliner Vereins, der Jugendlichen in Strafverfahren in Rechtsfragen hilft ( ein den „Ehemaligen Heimkindern“ von Antje Vollmer seither ‚zugewiesener‘ „Berater“ ) ?

, die es diesen ermöglicht – und diese mehr qualifiziert macht, als unsere eigenen Anwälte, Rechtsanwalt Gerrit Wilmans ( Hamburg ) und den international bekannten, hoch angesehenen und hoch qualifizierten Opferjuristen Michael Witti ( München ) – effektiv im Interesse aller „Ehemaligen Heimkinder“ / „Heimgeshädigten“, verstreut in aller Welt, diese am »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« / »Kleine Wahrheitskommission« / »Board of Inquiry« zu beraten, für sie zu verhandeln, und ihnen zu einer ihnen zustehenden angemessenen Wiedergutmachung zu verhelfen ???

fragt der Australier

Martini - Martin - Martin Mitchell - Ehemaliges Heimkind - Engagierter Bürger - Advokat - Aktivist - Menschenrechtler - Civil Libertarian
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Monday, May 04, 2009

»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin ist nicht bereit sich mit dem Schicksal aller damaligen »Heimkinder« zu befassen !

Verschiedene Kategorien von »Heimkindern« wurden damals in der Bundesrepublik Deutschland in »totale Instutitionen« »eingewiesen«; und viele, die auch schon im Dritten Reich in diesen »totalen Institutionen« »interniert« worden waren, »verblieben«, auch nach dem Zusammenbruch, weiterhin in diesen »totalen Institution« unter den gleichen Bedingungen wie zuvor und in der »Obhut« des gleichen Personals wie zuvor, und waren auch noch zehn oder fünfzehn Jahre später dort »eingesperrt« ( bekannte unterschiedliche Beispiele, u.a.: Paul Brune; Fredi Saal; Paul Wulf; Elfriede Schreyer; Willi Kappes; Dorothea Buck ).

Viele dieser »Heimkinder« waren vielleicht auch als »körperlich behindert«, »geistig behindert«, »schwachsinnig«, »lernbehindert«, »lernunfähig«, »minderwertig« oder »labil« »eingestuft worden« und blieben auch weiterhin, nach dem Zusammenbruch, so »kategorisiert« und »abgestempelt«, und daher »eingesperrt«; und sie wurden auch vielfach zwischen »Heimen«, »Anstalten« und »Psychiatrien« hin und hergeschoben; und seit 1980 schiebt man einige auch einfach für einige Zeit zur Arbeit auf »Bauernhöfen« ins Ausland ab. ( Der heute in diesen letzteren sogenannten »intensivpädagogischen Maßnahmen im Ausland« für deutsche Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren direkt involvierte Pädagoge Holger Wendelin berichtet, daß sich, z. B., im Dezember 2006 „rund 600 Kinder und Jugendliche“ im Ausland befanden. )

Um das Schicksal all dieser damaligen »Heimkinder« will sich der »Runde Tisch Heimerziehung« – Antje Vollmer’s »Kleine Wahrheitskommission« – jedoch nicht kümmern, obwohl all diese »Insassen« / »Internierten« / »Verwahrten« / »Bewahrten« / »Deportierten« / »Sonderbehandelten« all dieser damaligen »totalen Institutionen« vielfach genauso »misshandelt, missbraucht und ausgebeutet wurden« – gleicherweise in kirchlichen und staatlichen »totalen institutionen« »misshandelt, missbraucht und ausgebeutet wurden« – wie alle anderen damaligen »Heimkinder« auch [ zum Beispiel auch in dem staatlichen Kalmenhof in Idstein im Taunus ].

Der »Runde Tisch Heimerziehung« – d.h. der sogenannte »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« will sich nur um die damaligen »Heimkinder« kümmern, die damals gemäß dem »Reichsjugendwohlfahrtsgesetz« ( »RJWG« ) bzw. dem »Jugendwohlfahrtsgesetz« ( »JWG« ) in »totalen Institutionen« »interniert gewesen waren« und nur ihre Geschichteaufarbeiten“, und dieseAufarbeitungsoll sich dann auch nur auf den Zeitraum zwischen 1950 bis 1969 beschränken.

Fakt jedoch ist, daß damalige »Heimkinder« / »Zöglinge«, im Zeitraum von 1933 bis 1992, nicht nur unter Anwendung des »Reichsjugendwohlfahrtsgesetz« ( »RJWG« ) bzw. des »Jugendwohlfahrtsgesetz« ( »JWG« ) »eingesperrt«, »interniert«, »verwahrt«, »bewahrt« und »deportiert« werden konnten und wurden; mal völlig davon abgesehen von der Frage ob solche »Maßnahmen« ( welche »Maßnahmen« auch immer zwischen 1933 und 1992 in Deutschland ihre Anwendung fanden ! ) überhaupt rechtmäßig und gesetzmäßig waren, oder auch überhaupt von „christlichen Werten“ zeugten und damit vereinbar waren.

Dann gab es natürlich damals auch noch zusätzlich das »Erbgesundheitsgesetz« [ dieses Gesetz soll „in weiten Teilen durch Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 außer Kraft gesetzt worden sein, und „in den verbleibenden Teilen 1974 aufgehoben“ worden sein ! ] und die Kategorisierung »junger Menschen« – »Heimkinder« / »Zöglinge« – gemäß »eugenischen Kriterien« ( biological paradigm of eugenics: »racial hygiene« and »mental hygiene« ) die weiterhin bis in die 1970er Jahre in Deutschland – besonders in Westdeutschland ! – fortbestanden und angewandt wurden. Und teilweise auch auf Grund dessen waren auch, nachweislich, zum Beispiel, im Jahre 1956 mindestens auch 693 uneheliche »Mischlingskinder« / »Afrodeutsche Besatzungskinder« in »totalen Institutionen« in Westdeutschland untergebracht.

Später, in den 1960er Jahren waren dann auch einige ältere »Heimkinder« auf Grund des in 1961 in Kraft getretenden bundesdeutschen »Bewahrungsgesetzes« in »totalen Institutionen« untergebracht, d.h. »interniert« – und »weiterhin interniert« auch »nachdem sie mit 21 Jahren ihre Volljährigkeit erreicht hatten«.

»Der Deutsche Bundestag [ aber ] hat den Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ [ nur ] mit der Aufarbeitung der Jugendhilfepraxis im Bereich des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) bzw. Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) beauftragt.« teilt Referent Holger Wendelin am 21. April 2009 im Auftrage von Frau Dr. Vollmer und im Auftrage der »Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe« ( »AGJ« ) einem Behinderten, Helmut Jacob ( damals ein »behindertes Heimkind« im »Johanna-Helenen-Heim der Evangelischen Stiftung Volmarstein« ( »ESV« ) ) schriftlich mit.

Helmut Jacob persönlich ist ein hochengagierter Opferrepresentant behinderter »ehemaliger Heimkinder« - der »„Freie Arbeitsgruppe Johanna-Helenen-Heim 2006“ (FAG JHH 2006)« und seit Mitte 2006 Betreiber der Webseite
http://www.gewalt-im-jhh.de/, wo das oben erwähnte Ablehnungsschreiben, von Referent Holger Wendelin, vom 21. April 2009, in der Rubrik »Runder Tisch Berlin« @ http://www.gewalt-im-jhh.de/Runder_Tisch_-_Informationen_u/runder_tisch_-_informationen_u.html eingescant worden ist und aufrufbar ist ( bitte dort ein wenig runter scrollen ! ).

In den meisten der damals in Westdeutschland bestehenden »totalen Institutionen« in denen Kinder und Jugendliche sich »in der Obhut des Staates und der Kirchen befanden«, geht es um »Misshandlungen«, »Missbrauch«, »Ausbeutung«, »Zwangsarbeit«, »Menschenrechtsverletzungen« / »Menschenverbrechen« / »Menschenrechtsverbrechen« – und dies nicht nur im „Einzelfall“ !!!

Im übrigen hat, meines Erachtens, auch das am 23. Mai 1949 damals in Westdeutschland in Kraft getretende »Grundgesetz« kein einziges damaliges »Heimkind« ( in welcher Kategorie auch immer ! ) vor diesem damals existierenden und weiterhin fortbestehenden »perfiden System« geschützt !!! Die Bundesrepublik Deutschland diesbetreffend hielt sich weder an ihr eigenes »Grundgesetz«, noch an von ihr unterzeichnetes diesbetreffendes »Europarecht« oder an das ebenfalls von ihr unterzeichnete diesbetreffende »Völkerrecht« !!!__________________________________________________________

My own current signature: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne qualifizierten juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

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